1. Vertragsschluss
Der Vertrag ist geschlossen, sobald die Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden. Mündliche Abreden werden erst dann wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Hotels.
2. Preise & Stornierung
Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Tagungsräume oder Zimmer anderweitig zu vergeben. Für gebuchte Leistungen ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde nicht erscheint (§ 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 10 %, bei allen bestellten Speisen und Getränken 40 %. Sonstige bestellte Leistungen, insbesondere die Bereitstellung von Tagungsräumen, Tagungstechnik, werden grundsätzlich zu 100 % berechnet. Sollte die Stornierung der Buchung mindestens 42 Tage vorher erfolgen, so entfällt die vereinbarte Miete, sofern das Hotel die gebuchte Leistung anderweitig vermieten kann. Erfolgt die Stornierung in einem Zeitraum von 21 – 42 Tagen vor der Veranstaltung oder Übernachtung, so werden dem Kunden 50 % der vereinbarten Leistung berechnet. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Leistungserbringung sechs Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.
3. Gruppenveranstaltungen
Bei Gruppenveranstaltungen hat der Kunde dem Hotel die genaue Anzahl der Teilnehmer spätestens 72 Stunden vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Teilnehmerzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Anzahl abgerechnet.
4. Sorgfaltspflichten des Hotels
a) Das Hotel ist bestrebt, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.
b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit gleicher
Sorgfalt behandelt.
c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage und auf Kosten des Kunden
nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen maximal 6 Monate auf.
d) Im Auftrag des Kunden erbrachte Dienstleistungen (z. B. Weiterleitung von Textilien an Wäschereien, Beauftragung eines Shuttle-Service etc.) werden mit großer Sorgfalt ausgeübt.
e) Jegliche Haftung nach a) bis d) ist ausgeschlossen.
5. Parkplatz
Wenn dem Kunden ein hoteleigener Stellplatz (auch in der Tiefgarage) zur Verfügung gestellt wird, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einen bei der Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel zurückzuführen sind (maximal 2.500,– € pro Fahrzeug). Der Schaden muss spätestens bei Verlassen des Parkplatzes gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
6. Haftung des Hotels
Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten irgendwelche Mängel auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden hin bemühen, den Mangel schnellstmöglich abzustellen. Unabhängig von Ziffer 4 und den §§ 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder der leitenden Angestellten des Hotels. Minderung oder Zurückhaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist mit Ausnahme der §§ 701 ff. BGB betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.
7. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, z.B. Streik, Brand- oder Wasserschaden, oder das Hotel beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung) behält sich das Hotel vor, vom Vertrag fristlos zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch z.B. auf Schadenersatz zusteht.
8. Haftung des Kunden
Für Beschädigungen oder Verluste (z.B. Tagungstechnik, Einrichtungsgegenstände), die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde gegenüber dem Hotel.
9. Dekorationsmaterial
Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Diese und sonstige von dem Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den einschlägigen polizeilichen und sonstigen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Diese Gegenstände sind sofort mit dem Ablauf der Vertragsdauer vom Kunden und auf seine Kosten zu entfernen. Andernfalls erfolgt gegen Berechnung eine Beseitigung durch das Hotel.
10. Speisen & Getränke
Der Kunde darf eigene Getränke und Speisen grundsätzlich nicht mitbringen. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Zusage des Hotels notwendig. In diesen Fällen wird eine angemessene Servicegebühr und Korkgeld berechnet.
11. Veranstaltungscharakter
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung der Veranstaltung dem Hotel gegenüber Informationen zukommen zu lassen, wenn aufgrund des politischen, religiösen oder sonstigen Charakters der geplanten Veranstaltung ein öffentliches Interesse hervorgerufen wird. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung durch das Hotel. Verletzt der Kunde diese Bestimmung, so kann das Hotel mit sofortiger Wirkung die Veranstaltung absagen, ohne dass der Kunde irgendeinen Anspruch (z.B. Schadenersatz) geltend machen kann.
12. Check-in / Check-out
Gebuchte Gästezimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr geräumt sein. Gebuchte Zimmer werden am Anreisetag grundsätzlich nur bis 18.00 Uhr bereitgehalten, sollte eine spätere Anreise nicht ausdrücklich vereinbart worden sein. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf bestimmte Zimmer oder Räumlichkeiten.
13. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Verzug tritt mit dem Zugang der 1. Mahnung ein. Es werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem aktuellen Bundesbankdiskontsatz berechnet sowie 10 € Mahngebühren pro Mahnung.
14. Veranstalter-/Bestellerhaftung
Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung eventuell von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten Speisen und Getränken.
15. Internetnutzung
Ihre Internetverbindungen werden in unserem Haus protokolliert und auf Anfrage Dritter (Polizei/Ordnungsbehörde …) wird Auskunft über die Identität des Internetnutzers erteilt.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Fulda.
17. Salvatorische Klausel
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform, um wirksam zu werden. Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so tritt an deren Stelle die entsprechende Ausführung des BGB/HGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.